Ausbildung zum Qualitätssicherungsbeauftragten
(TQM)

Ausbildung nach § 80 SGB XI

Seit dem Jahr 2002 ist es für alle Pflegeeinrichtungen verbindliche Pflicht, über einen ausgebildeten Qualitätssicherungsbeauftragten zu verfügen.

Durch das Absolvieren dieses zehnmonatigen Kurses sind Sie dazu berechtigt.

Inhaltlich ist der Kurs maximal praxisbezogen ausgerichtet: Alle notwendigen Inhalte werden Ihnen nicht nur vermittelt, Sie werden bei der Umsetzung der gesetzlich notwendigen Maßnahmen in ihrer Institution zudem laufend von uns beraten und supervidiert. Ein detailliertes Zertifikat wird Ihnen ausgestellt.

Inhalte

  1. Pflegequalität: Aufgabenfeld, Struktur-, Prozeß- und Ergebnisqualität.
  2. Qualitätssicherungsmodelle: Dezentrale und zentrale Modelle (EFQM, DIN EN ISO 9001 und 9004/2, Diakoniesiegel)
  3. Qualitätssicherungsmethoden und -maßnahmen: Nummerische und nichtnummerische Methoden (u.a. Diagramme/Zukunftswerkstatt), Quali- tätsregelkreis, Pflegestandards, Pflegevisiten, KVP ...
  4. Qualitätsdokumentation: Anlegen eines Handbuchs
  5. Vorbereitung von Überprüfungen: Kriterien von Heimaufsicht/MDK
  6. Auditwesen: Vorbereitung, Durchführung, Auswertung
  7. Zertifizierung: Kriterien und formaler Ablauf
  8. Kommunikative Grundlagen von Qualitätssicherungsmaßnahmen: Kommunikationsanalyse, Moderationstraining, Delegationsverträge, Pro- jektmanagement, Aufbau eines Beschwerdewesens
  9. Betriebspsychologische Grundlagen von Qualitätssicherungsmaßnah- men: Mitarbeitermotivation, Umgang mit Widerständen, Teamentwicklung

Praxisreflexion

Einzelberatung bezüglich der eigenen TQM-Arbeit

Kursleitung

Dr. Roland Springer (Dipl.-Päd., Supervisor, Institutsleitung)

Dozentin

Greta Schlick (PDL, Qualitätssicherungsbeauftragte, Ex. Altenpflegerin)

Zielgruppe

MitarbeiterInnen aus Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege.

 

Termine, Ort und Kosten entnehmen Sie bitte den Programmen «

 

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