Ausbildung zur Heimleitung

Ausbildungsbausteine Pflege, Personalführung und Recht

Dieser 17-monatige Kurs über 400 Unterrichtsstunden vermittelt alle notwendigen Kenntnisse in den Bereichen Pflege, Personalführung und Recht, die Sie benötigen, um eine Einrichtung der Alten- und Krankenpflege zu leiten.

Durch das Absolvieren weiterer Kursteile mit den Bausteinen Betriebswirtschaft und Recht über insgesamt 100 Stunden und Konfliktmanagement über insgesamt 60 Stunden sind Sie berechtigt, die Position der Heimleitung in einer voll- oder teilstationären Einrichtung zu übernehmen. Die Ausbildung orientiert sich an den Vorgaben der Heimpersonalverordnung.

Alle Wissensgebiete werden von praxis- und unterrichtserfahrenen Dozenten anhand von Fallbeispielen anwendungsrelevant vermittelt.

Inhalte

  1. Pflegequalität: Pflegephilosophie und Pflegeleitbild, Pflegekonzepte, -modelle, -systeme, Qualitätshandbuch und Qualitätssicherungsmaßnahmen, Gesetzliche Richtlinien, Controlling, Vorbereitung von Überprüfungen
  2. Pflegeorganisation und -dokumentation: Aufbau- und Ablauforganisation, Dienstplangestaltung, EDV-Dokumentationssysteme
  3. Personalführung: Einstellungs- und Kündigungsverfahren, Führungsstile, Moderation und Gesprächsführung, Mitarbeitermotivation, Delegationen
  4. Konflikt- und Krisenmanagement: Aufbau von Kritik- und Feedbackgesprächen, Konfliktschlichtung, Problemlösungsstrategien, Umgang mit spezifischen Schwierigkeiten (Fehlzeiten, Sucht, Helfersyndrom, Burn out)
  5. Rechtliche Fragen: Arbeitsrecht, Haftungsrecht, Betreuungsrecht, Pflegeversicherung
  6. Extras: Gerontopsychiatrische Inhalte, Pflegeplanung, Biographiearbeit, Sterbebegleitung und Sterbehilfe, Aufbau betriebsinterner Fortbildungen
  7. Supervision: Praxisreflexion, Fallbesprechungen, Streßbewältigung
  8. Hospitationen und Exkursionen: Praxiswissen aus Pflegeeinrichtungen

Kursleitung

Dr. Roland Springer (Dipl.-Päd., Supervisor, Institutsleiter)

Dozenten

Greta Park (PDL, Qualitätssicherungsbeauftragte, Ex. Altenpflegerin)
Dozenten aus den Bereichen Recht, Ernährung, Pflege usw. ergänzen das Team.

Vorbildung

Die Berechtigung zur Ausübung der Heimleitung erhält nur, wer über eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich des Gesundheits- oder Sozialwesens, der öffentlichen Verwaltung oder in einem kaufmännischen Beruf verfügt.

 

Termine, Ort und Kosten entnehmen Sie bitte den Programmen «

 

Zurück an den Anfang «

Zurück zur Übersicht "Altenpflege" «